Grundsätzlich können Sie jeden normalen Schlüssel ohne Probleme nachmachen lassen. Handelt es sich jedoch um einen Sicherheitsschlüssel oder um den Schlüssel einer Schließanlage, benötigen Sie von Ihrem Vermieter einen sogenannten Sicherungsschein. Dieser berechtigt Sie dazu, den Schlüssel nachmachen zu lassen.
Jedoch gibt es hierbei auch ausnahmen, denn manche Sicherheitsschlüssel kann man mittlerweile einfach so nachmachen. Zum Beispiel Schlüssel bei denen der Patent oder Kopierschutz abgelaufen ist.
Wir haben auch die möglichkeit selber Schlüsselrohlinge herzustellen nach Vorlage, dies vereinfacht uns die Kopie der Sicherheitsschlüssel nach zu machen.